Leitlinien
Leitlinien
Ökumenischer
Asylkreis
FN -West
Ziele, Aufgaben und Organisation
1. Ziele
(1) Der Asylkreis ist eine gemeinnützige ökumenische Initiative, die ehrenamtlich Flüchtlinge betreut und sich für deren Belange in der Öffentlichkeit einsetzt.
(2) Er wird von der evangelischen Kirche Manzell und der katholischen Seelsorgeeinheit Friedrichshafen-West begleitet und unterstützt.
2. Wirkungsbereich
(1) In enger Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen in der Flüchtlingshilfe organisiert er Begegnungen, Betreuungen und andere Maßnahmen für die Gemeinschaftsunterkünfte sowie die Anschlussunterbringungen in Friedrichshafen, insbesondere im Westen der Stadt.
3. Aufgaben
(1) Der Asylkreis engagiert sich in folgenden Aufgabenfeldern:
a) Sprachliche Angebote: Deutschkurse, Lernbegleiter, individuelle Hilfen
b) Begleitung und Betreuung: Begleitung zu Behörden, zum Arzt, zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen, Vermittlung von Kontakten sowie Patenschaften für einzelne Personen oder Familien
c) Praktische Hilfen: Transporte, handwerkliche Hilfen, Reparaturen, Sachspenden
d) Begegnungen: Treffen, Cafe, Veranstaltungsangebote
e) PR-Maßnahmen: Pressearbeit, Berichte, Informationsveranstaltungen
f) Koordinierung und Fortbildung von Ehrenamtlichen
(2) Zur Umsetzung der Aufgaben trifft der Asylkreis folgende Maßnahmen:
a) Die Gewinnung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitgliedern
b) Die Beschaffung von Mitteln, insbesondere Zuwendungen und Sachspenden, zur Verwirklichung der genannten Aufgabenfelder
c) Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Hauptamtlichen und anderen Akteuren in den Aufgabenfeldern
d) Die Durchführung von Veranstaltungen und Werbemaßnahmen zur Förderung der Integrationsbereitschaft der Bevölkerung
(3) Der Asylkreis ist selbstlos tätig.
a) Mittel des Asylkreises dürfen nur im Rahmen der genannten Aufgaben und deren
Umsetzung verwendet werden.
b) Die Zweckbindung von Zuwendungen ist verbindlich.
c) Mitglieder des Asylkreises erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Asylkreises.
4. Mitglieder
(1) Jede /r, die/ der bereit ist, sich aktiv im Asylkreis zu engagieren, kann sich anmelden. Sie/er gibt dem Asylkreis ihre/ seine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon und/oder Mail) und benennt ihre/ seine gewünschten Tätigkeitsfelder.
(2) Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie beachten dabei die allgemeinen Regelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. für die Arbeit mit Jugendlichen, und halten ggf. die speziellen Regelungen der hauptamtlichen Partner , z.B. des Deutschen Roten Kreuzes/ der Johanniter, ein.
(3) Der Asylkreis koordiniert den Einsatz von Mitgliedern mit den zuständigen Hauptamtlichen, um einen reibungsarmen Ablauf zu fördern.
(4) Schadet das Mitglied aufgrund seines Verhaltens dem Asylkreis, kann das Kernteam das Mitglied ausschließen.
5. Asylkreisversammlung
(1) Alle Mitglieder bilden die Asylkreisversammlung
.
(2) Sie wählt das Sprecherteam, das Kernteam sowie den /die Kassier er/in und die Kassenprüfer/innen jeweils für ein Jahr.
(3) Sie beschließt über Organisation, Vorhaben und Kassenangelegenheiten mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
(4) Für Schwerpunktaufgaben kann die Asylkreisversammlung Arbeitsgruppen einrichten. Sie werden von einer/m gewählten Verantwortlichen geleitet, die/der dem Kernteam berichtet.
(5) Die Asylkreisversammlung nimmt einmal jährlich den Jahresabschluss des Sprecherteams ab.
(6) Sie wird mindestens einmal pro Jahr durch das Sprecherteam einberufen.
6. Sprecherteam
(1) Das Sprecherteam ist für die Koordination sowie die Kasse des Asylkreises verantwortlich.
(2) Die Sprecher, ersatzweise die benannten Verantwortlichen, vertreten den Asylkreis gegenüber den Hauptamtlichen der Flüchtlingshilfe, der Presse und anderen Außenstehenden.
7. Kernteam
(1) Das Kernteam übernimmt die Planung und Organisation der Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten des Asylkreises.
(2) Mitglieder des Kernteams können für Teilaufgaben Verantwortung übernehmen und ggf. die Sprecher vertreten.
(3) Das Kernteam kann, vorbehaltlich der Zustimmung der Asylkreisversammlung, neue Arbeitsgruppen bilden und für diese sowie für den Fall, dass ein Mitglied ausscheidet, neue Mitglieder hinzuwählen.
(4) Das Sprecherteam beruft in der Regel monatlich eine Sitzung des Kernteams ein.
8. Kasse
(1) Einnahmen und Ausgaben des Asylkreises werden bei den beiden Pfarrämtern jeweils in einem Unterkonto des Budgets geführt. Dort werden auch die Spenden gebucht und ggf. bescheinigt. Der/die Kassierer /in ist berechtigt, für den Asylkreis den Kontostand sowie die Kontoauszüge ein zu holen.
(2) Über laufende Ausgaben bis 300 EUR im Einzelfall entscheidet das Sprecherteam, über höhere Ausgaben das Kernteam. Einer der Sprecher gibt die entsprechende Zahlungsanweisung schriftlich an den/die Kassiererin bzw. das Pfarramt.
(3) Der/die Kassierer/in führt für kleinere laufende Zahlungen eine Handkasse in Höhe von bis zu 300 EUR.
(4) Der/die Kassierer/in erstellt jeweils für das Kalenderjahr den Jahresabschluss mit Einnahmen und Ausgaben sowie dem Kassenstand.
(5) Durch sachkundige Kassenprüfer sind Einnahmen und Ausgaben einmal jährlich auf Ordnungsmäßigkeit und Einhaltung der genannten Aufgaben und Beschlüsse des Asylkreises zu überprüfen.